7 Schritte zu Ihrem persönlichen Schallschutzanspruch
Mit unserer 7-Punkte-Checkliste fordern Sie Ihren individuellen Schallschutzanspruch ab.
1. Antragstellung
Einfach einen formlosen Antrag ausfüllen und an die Stabsstelle Schallschutz in 12521 Berlin senden und auf eine Bestätigung warten.
2. Schalltechnische Objektbeurteilung (Bestandsaufnahme)
Das zuständige Ingenieurbüro des Flughafens setzt sich unaufgefordert mit Ihnen zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins in Verbindung. Dabei werden der Bestand der Gebäudehülle und der Grundriss erfasst.
3. Anspruchsermittlung (ASER)
Im Ergebnis der Bestandsaufnahme erhalten Sie eine Anspruchsermittlung (ASER). Diese ersetzt die bisherige Kostenerstattungsvereinbarung (KEV) im Tagschutzgebiet.
Aus dem Ergebnis der ASER ist zu entnehmen, ob Ihr Anspruch finanziell entschädigt oder mit Hilfe eines ausgepreisten Leistungsverzeichnisses (LV) durch den Handwerker Ihres Vertrauens auf der Basis von 0,005 x 55 dB umgesetzt werden kann.
In beiden Fällen stehen wir Ihnen bei der fachtechnischen Beratung und praktischen Umsetzung uneingeschränkt zur Verfügung.
4. Beauftragung des Handwerkers
Mit dem Erhalt einer vom Flughafen unterschriebenen ASER haben Sie das Recht, uns mit der Ausführung zu beauftragen. Sie müssen die ASER nicht – wie bisher gefordert – schriftlich bestätigen.
5. Verkehrswertgutachten / Entschädigungszahlung
Sollte die Höhe des finanziellen Aufwandes in der ASER einen bestimmten – vom Flughafen – vordefinierten Wert übersteigen, so prüft der Flughafen den Einsatz eines öffentlich bestellten Verkehrswertgutachters. Das Ergebnis des Gutachtens liefert Aufschluss darüber, ob 30 % des Verkehrswertes überschritten werden und die Voraussetzung für eine finanzielle Entschädigung vorliegt.
6. Abnahme der Baumaßnahme und Mittelverwendungsprüfung (MVP)
Die Abnahme erfolgt durch Sie direkt. Das zuständige Ingenieurbüro prüft die korrekte Verwendung der Mittel.
7. Bezahlung der Rechnung
Unsere Rechnung leiten wir direkt an Ihr zuständiges Ingenieurbüro zur Prüfung weiter. Sie erhalten eine Kopie. Der geprüfte Rechnungsbetrag wird durch den Flughafen bei Vorliegen einer von Ihnen unterschriebenen Zahlungsanweisung direkt an uns überwiesen. Sie müssen nicht in Vorleistung treten.