Kundeninformation

19.05.2015 Kundeninformation

Wieviel Lebensqualität durch fehlenden Schallschutz geopfert werden muss, erfahren seit dem 2. Mai diesen Jahres Anwohner der vorübergehend in Betrieb genommenen Südbahn
des neuen Flughafens in Schönefeld.
Eine im Vorfeld sehr intensiv geführte Diskussion, über die erforderliche Anzahl geschützter Objekte bis zu diesem Zeitpunkt, verliert an Bedeutung.
Verständlicherweise wächst jetzt der Unmut darüber, dass bisher viel zu wenig anspruchsberechtigte Anwohner einen Schutz vor Fluglärm besitzen.

Erwartungsgemäß haben sich die Nachfragen bei uns seit dem verdreifacht.
Die Frage: „Wann geht es endlich bei mir mit der Umsetzung los?“, wurde nicht nur alleine durch die vorübergehende Inbetriebnahme der Südbahn ausgelöst. Dieser Termin war nur der Schlusspunkt langwieriger Bemühungen vieler unserer Kunden solide Voraussetzungen für eine Beauftragung und Durchführung der Maßnahme präsentiert zu bekommen.

Das eine Anspruchsermittlung (ASE) nicht ohne vorherige Überprüfung durch die Beteiligten (Sie / Anspruchsberechtigte und Wir / Fachfirma) in einen Auftrag umgewandelt werden kann, erläutern wir Ihnen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Bestandsaufnahme Ihres Objektes vor Ort.

Die anschließende kaufmännische und technische Überprüfung Ihrer ASE, die ein beauftragtes Ingenieurbüro des Flughafens Ihnen zugestellt hat, setzt voraus, dass die darin ausgeschriebenen Leistungen auf der Grundlage eines aktuellen Prüfzeugnisses tatsächlich technisch umsetzbar sind.
Diese Kontrolle kann nur durch eine Fachfirma, wie z. B. die unsrige, erfolgen. Fehlt dieser Nachweis oder ist er nicht auf Ihr Objekt übertragbar oder ist die Gültigkeit des Zertifikates abgelaufen, erkennt der Flughafen diese Maßnahme nicht an und verweigert die Bezahlung der Rechnung.

Ebenfalls durch uns zu prüfen sind bauordnungsrechtliche Vorgaben aus der Landesbauordnung, wie z. B. Raumhöhen bei Dämmarbeiten an der Decke. Führen Dämmarbeiten zu einer Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben, so dürfen wir die Arbeiten nicht ausführen. Das zuständige Ingenieurbüro ist vor der Umsetzung zu informieren.

Nicht zu vergessen ist die Statik einiger Bauteile. Schallschutzmaßnahmen basieren auf zusätzliche Materialien mit einer hohen Dichte – also mit einem großen Gewicht -, das durch die vorhandene Konstruktion aufgefangen werden muss.
Nach der Begehung Ihres Hauses und der Auswertung der Ergebnisse mit Fachleuten, sind wir in der Lage einzuschätzen, ob ein Statiker hinzugezogen werden muss.

Es ist nachvollziehbar, dass jeder Auftrag vor einer Annahme durch uns kaufmännisch geprüft werden muss. Wie soll jemand etwas prüfen, wenn die Baustelle unbekannt ist, die Vollständigkeit der ASE in Frage steht und die technische Machbarkeit noch nicht überprüft werden konnte?

Sie, als unser Auftraggeber, dürfen von uns erwarten, dass diese inhaltliche Verantwortung auf technische und kaufmännische Vollständigkeit, die sich aus einer Beauftragung dieser ASE für Sie rechtlich ergibt, durch uns im Vorfeld geprüft und aufbereitet wird. Wir möchten den Flughafen als Verfasser dieser ASE erst dann aus seiner Verantwortung entlassen, wenn Sie und wir Gelegenheit hatten, unser Vertragsverhältnis verständlich und nachhaltig auf der Grundlage dieser Vorgabe miteinander abzustimmen.

Wir möchten nicht den Eindruck erwecken, dass durch diese Vorgehensweise eine Verschlechterung Ihres Anspruches oder der Status Ihres Objektes gefährdet wird, nur weil wir uns längere Zeit nicht bei Ihnen melden oder einige Nachbarn bereits neue Fenster erhalten haben, obwohl diese viel später an uns herangetreten sind oder eine andere Firma beauftragt haben. Im Gegenteil!
Unsere langjährige Erfahrung mit dem Flughafen und diesem speziellen Auftragsverhältnis (Flughafen – Anspruchsberechtigter – Fachfirma) erfordert zeitaufwendige Vorleistungen unsererseits, die von der Kooperationsbereitschaft des Flughafens und seiner Ingenieurbüros maßgeblich beeinflusst werden.

Unser Verständnis einer Zusammenarbeit mit dem Flughafen orientiert sich an den allgemeinen Gepflogenheiten zwischen zwei Vertragspartnern in unserer Branche. Dort ist es üblich, dass spätestens innerhalb von 4 Wochen auf eine Frage eine mündliche oder schriftliche Antwort erfolgt. Warum das in vielen Fällen beim Flughafen anders ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
Bei nüchterner Betrachtung ist davon auszugehen, dass mit einer Verkürzung der Bearbeitungsfristen in naher Zukunft nicht zu rechnen sein wird.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Abschließend erlauben wir uns, Ihnen die Vertrauensfrage zu stellen!
Falls unser geschildertes Vorgehen und deren Gründe von Ihnen nach wie vor mitgetragen werden, so freuen wir uns darüber und bedanken uns für das Vertrauen.
Beabsichtigen Sie dagegen, von einer weiteren Zusammenarbeit Abstand zu nehmen, so teilen Sie uns das bitte kurzfristig mit, so dass wir die weitere Bearbeitung Ihres Vorgangs einstellen können.
Wir betrachten eine solche Entscheidung als faires Angebot, zu einem Zeitpunkt, wo keinerlei Verpflichtungen beiderseits Anlass für Verdruss oder Ärger geboten haben dürften.

Für Rückfragen in diesem Zusammenhang stehen Ihnen unsere freundlichen Mitarbeiter gern zur Verfügung und werden sich bemühen, Ihnen zeitnah Ihre Fragen zu beantworten.

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Olaf Damm
Geschäftsführung dam. Fenster + Türen Vertriebs GmbH