10.12.2013 Aktueller Stand der Schallschutzmaßnahmen
Traurig sieht es nicht nur auf der Baustelle des Flughafens selber, sondern gleichfalls bei den ca. 14.000 Betroffenen Anwohnern im Tagschutzgebiet aus , die seit dem Gerichtsurteil vom 15.06.2012 auf eine Fortsetzung der Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden warten.
Wie aus den Berichten des Flughafens zu entnehmen ist, werden durch die Ingenieurbüros seit dem 11.06.2013 erneute Bestandsaufnahmen durchgeführt. Begonnen wurde in einem Bereich, wo der berechnete maximale Außenpegel kleiner 90 dB beträgt und wo ca. 1.300 Betroffene leben. Hier wird davon ausgegangen, dass eine Umsetzung des baulichen Schallschutzes unter Berücksichtigung eines Schutzzieles von 0,005 x 55 db(A) prinzipiell möglich ist und mit einer Überschreitung der Höchstgrenze von 30 % des Verkehrswertes nicht zu rechnen ist.
Das betreffende Gebiet befindet sich teilweise in der Siedlung Waltersdorf, nördlich von Kiekebusch, südwestlich vom Bahnhof Dahlewitz und in einem schmalen Bereich vom S-Bahnhof Blankenfelde westlich in Richtung Genshagen verlaufend.
Darüber hinaus werden gegenwärtig ca. 4.000 „Schwerstbetroffene“ im Bereich der neuen Südbahn durch die Ingenieurbüros bearbeitet. Hier liegen die maximalen Außenbereichspegel sowohl unter als auch über 95 dB(A).
Leider existieren bis heute noch keine verlässlichen Aussagen und Berechnungen, die einen Aufschluss darüber geben, wie viel Prozent der Betroffenen Eigentümer im Tagschutzbereich die Höchstgrenze von 30 % des Verkehrswertes übersteigen und somit nur Anspruch auf eine 30 % – ige Entschädigung haben.
Auf der Internetseite der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH kann jeder nachlesen, welches Ingenieurbüro für welches Gebiet verantwortlich ist. Hier wurde endlich dem mehrfachen Wunsch Rechnung getragen, die Vergabepakete den Büros Ortsteil,- oder Gebietsweise zuzuordnen. Dadurch wird die Bearbeitung für alle Beteiligte wesentlich vereinfacht.
Der Flughafen hat die Absicht, sämtliche bisher vorliegenden Anträge (ca. 11.000 im Tagschutzgebiet) bis spätestens Ende Oktober 2014 mit einer Anspruchsermittlung (ASER) – ehemals Kostenerstattungsvereinbarung (KEV) – auszustatten. Mit dieser ASER haben die Betroffenen Eigentümer sofort die Möglichkeit, uns mit der Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen (Siehe 7 Punkte Checkliste).
Bis Mitte November 2013 wurden insgesamt ca. 2.000 Bestandsaufnahmen im Tagschutzbereich durch die Ingenieurbüros realisiert. Jedoch noch keine an die Betroffenen Antragsteller verschickt.
Ernüchternd ist ebenfalls die Feststellung, dass bis heute im Tagschutzgebiet noch kein Objekt auf der Grundlage des Schutzzieles von 0,005 x 55 dB(A) umgesetzt wurde.
Lediglich im Nachtschutzbereich sind bisher ca. 1.260 Objekte abgeschlossen und umgesetzt. Diese geringe Anzahl verwundert umso mehr, wenn man berücksichtigt, dass bereits 5.820 Antragsteller im Nachtschutzgebiet eine rechtsverbindliche Kostenerstattungsvereinbarung vom Flughafen erhalten haben und diese jederzeit umsetzen könnten.
Eine ähnliche Zurückhaltung ist bei dem Bearbeitungsstand der Anspruchsberechtigten Entschädigung für den Außenwohnbereich zu erkennen. Von den ca. 10.000 Anspruchsberechtigten fehlen bis heute noch 5.270 Anträge, so dass bisher nur 3.110 Auszahlungen vorgenommen werden konnten. Die Bearbeitung und Auszahlung dieses Anspruches erfolgt im Bedarfsfall separat und losgelöst von weiteren Schutzansprüchen im Bereich der Fenster oder Lüftung.
Es wäre wie ein kleines Weihnachtsgeschenk für den einen oder anderen Betroffenen, wenn noch in diesem Jahr mit dem Versand der neuen und aktuellen Anspruchsermittlung (ASER) an die Antragsteller begonnen werden könnte. Bekanntlich „stirbt die Hoffnung zuletzt“!
In diesem Sinne wünsche ich allen Lesern ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest!